Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen inkl. Speichertechnik, Ladestationen und Wärmepumpen.
- 1. Geltungsbereich
- Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für die betriebsfertige Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage / Solaranlage) nebst Zubehör nach Maßgabe des zwischen uns, der winartis UG, und dem Kunden geschlossenen Vertrages.
- Die winartis UG erbringt alle Lieferungen und Leistungen im Rahmen von Kaufverträgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGBs. Entgegenstehende oder von unseren AGBs abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Unsere AGBs gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden die Lieferung und Montage vorbehaltslos ausführen.
- Diese AGBs gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmer, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
- 2. Montageleistungen
- Bei der durch die winartis UG angebotene betriebsfertige Montage der Anlage ist zwischen zwei Alternativen zu unterscheiden: (1) Aufbau und Befestigung einer PV-Anlage auf einer dafür geeigneten Fläche -und- (2) Einbau einer PV-Anlage auf / in eine Dachkonstruktion.
- Voraussetzung für die betriebsfertige Montage einer Photovoltaikanlage ist die Eignung der statischen Eigenschaften des jeweiligen Gebäudes. Der Vertragspartner der winartis UG sichert zu, dass sein Gebäude die erforderlichen Maßnahmen, um eine ordnungsgemäße Montage sicherzustellen. Darüber hinaus sichert er zu, dass das Gebäude, insbesondere das Dach, frei von Asbest und vergleichbaren Stoffen ist. Die winartis UG teilt dem Kunden das Flächengewicht der gesamten Anlage mit. Grundsätzlich muss mit einem durchschnittlichen zusätzlichen Gewicht von ca. 15 kg pro qm durch die Montage einer Photovoltaikanlage gerechnet werden.
- Die winartis UG teilt dem Kunden, alle ihr zugänglichen Informationen mit, die für die statische Geeignetheit der Berechnung erforderlich sind und sich die Informationen auf Leistungen und Lieferungen des Vertragsgegenstandes beziehen. Genügen die bereitgestellten Informationen des Kunden oder sein Statiker um statische Berechnungen durchführen zu lassen, muss der Kunde dies unter Benennung der zusätzlichen Information in Textform vor Montagetermin mitteilen. Die Pflicht zur vollständigen Informationsbeschaffenheit obliegt dem Kunden. Kann die winartis UG zusätzliche Informationen aus Gründen, die von ihr nicht zu vertreten sind, nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, trägt der Kunde das daraus resultierende Risiko der Verzögerung oder Unmöglichkeit der Leistung.
- Die winartis UG ist berechtigt, die zur Durchführung des Kaufvertrages notwendigen Leistungen, insbesondere die Dachmontage und die Elektroinstallation der Anlage, auch durch Dritte ausführen zu lassen.
- 3. Liefer- und Montagebedingungen
Die Lieferzeit der jeweiligen Anlage können im Rahmen des jeweiligen Kaufvertrages vereinbart werden. Der Beginn der von der winartis UG angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Sind im Vertrag von der winartis UG-Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich eine solche Fristen bei Streik und Fallen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt für Montageverzögerung die durch Witterung, Regen, Schnee oder Hitze entstehen kann. Sind Hersteller der bestellten Ware in Lieferverzug, so kann die winartis UG gleichwertige oder höherwertige und verfügbare Ware nach Rücksprache mit dem Besteller liefern. Akzeptiert der Auftraggeber die Ersatzware nicht, muss er die Dauer der Lieferverzögerung akzeptieren. Ein Schadensersatz steht dem Auftraggeber in so einem Fall dann auch nicht zu. Nach Auftragserteilung und fristgerechtem Zahlungseingang wie in den Zahlungsbedingungen vereinbart, wird umgehend das bestellte Material bei den jeweiligen Herstellern / Lieferanten angefordert. Die winartis UG ist abhängig von den jeweiligen Verfügbarkeiten der bestellten Ware und den jeweiligen genannten Lieferterminen der Produktpartner / Hersteller. Die allgemeine Lieferzeit beträgt in der Regel ca. 6-8 Wochen. Für Lieferverzögerungen ist die winartis UG nicht verantwortlich. Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands, an den in der Bestellung angegebenen Ort. Die winartis UG benötigt in der Regel 1-6 Monate bis zur Inbetriebnahme der bestellten Photovoltaik- Anlage. Ein Verlust oder Schadensersatz durch die nicht Nutzung der bestellten Komponenten wird ausgeschlossen, das gleiche gilt für die eventuell geringere Vergütungen wie Direktvermarktung, Mieterstrom, EEG-Vergütung sowie ein möglicher Stromspeicherverlust. Bei der Anlieferung der bestellten Ware, ist von Seiten des Auftraggebers dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Zugangswege frei zugänglich sind und dass eine gesicherte Lagermöglichkeit der Ware bis zur Montage vorhanden ist. Die Lagermöglichkeit ist vom Auftraggeber kostenlos zu Verfügung zu stellen. Bei den Montagearbeiten ist vom Auftraggeber zu gewährleisten, dass ausreichend Platz für das Stellen eines Baugerüstes oder Baukran vorhanden ist. Die dafür benötigten Flächen sind vom Auftraggeber unentgeltlich zu Verfügung zu stellen. Gleichzeitig muss der Auftraggeber einen Stromanschluss kostenlos bereitstellen, sowie den Zugang zu Verteilerkästen (Haustechnik) zugänglich zu machen, damit die Installation der Speicher- und Ladestation und Wärmepumpen ohne Probleme vollzogen werden kann. Die endgültige Auslegungsgröße (KWp- Leistung) der bestellten Photovoltaikanlage resultiert aus den Angaben und Plänen des Auftraggebers. Der Lieferumfang und deren Leistungsabgrenzung sind im Kaufvertrag vereinbart. Für eine reibungslose Vollmontage sind bauliche Maßnahmen erforderlich. Zu diesen gehören u.a. Bohrungen am und im Objekt, welche je nach Aufwand wieder fachgerecht verschlossen werden. Der Auftraggeber wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass solche unvermeidbaren Arbeiten, welche unbedingt zur Installation erforderlich sind, keinen vorzeitigen Kündigungsgrund für den erteilten Auftrag darstellen. Ein weiterer Bestandteil dieses Vertrages ist, dass der Auftraggeber einer fachmännischen Verlegung der AC oder DC-Leitungen, die zur Installation erforderlich sind, ausnahmslos zustimmt. Weiterhin wird von der winartis UG darauf hingewiesen, dass die von der winartis UG beauftragten Montage-Subunternehmen auf eine hohe Sorgfaltspflicht bei den Montagearbeiten verpflichtet werden. Für Personen und oder Sachschäden, sind die jeweiligen beauftragten Subunternehmen haftbar. Sollten dennoch Schönheitsreparaturen, wie z.B. Malerarbeiten etc. anfallen, welche durch nicht vermeidbaren Montageaufwand verursacht wurde, übernimmt die winartis UG keine Haftung. Eine nicht fristgerechte Kündigung durch den Auftraggeber vor Lieferung und Montagebeginn nach Zustellung der Auftragsbestätigung durch die winartis UG und nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist, verpflichtet den Auftraggeber zu einer Abstandszahlung in Höhe von 10% des Nettoauftragsvolumen.
- 4 Angebot und Vertragsschluss
Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, welches die winartis UG innerhalb von einer Woche durch Zusendung oder Übergabe einer Auftragsbestätigung annehmen kann. Vorher angegebene Angebote durch die winartis UG sind freibleibend. Werden Kaufverträge in den Geschäftsräumen winartis UG abgeschlossen oder mündlich beauftragt ist eine Widerrufsfrist von 14 Tagen ausgeschlossen und der Auftrag wird im Sinne des Auftraggebers umgehend bearbeitet.
- 5 Zahlungsbedingungen
Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer werden folgende Zahlungsbedingungen vereinbart: Zahlungsmodalitäten: a.) 15% Anzahlung bei Auftragserteilung (Planungskosten) inkl. vor Ort Termin für Dachplanung und Installation und Netzanmeldung. b.) 65% Anzahlung bei Bestellung des Gesamtrechnungsbetrags für das Ordern der verbindlich bestellten Ware und Vergabe der Montage der Bestellware. Nach Zahlungseingang erfolgt nach Absprache mit dem Auftraggeber zeitnah ein Montagetermin. c.) 15% Zahlung des Gesamtrechnungsbetrages bei Montagebeginn der Photovoltaikanlage / Dachmontage d.) 5% Zahlung des Gesamtrechnungsbetrages bei Abnahme und Inbetriebnahme der bestellten Photovoltaikanlage mit deren Komponenten. Bei Zahlungsverzug ist die winartis UG berechtigt weitere Lieferungen und Leistungen zu verweigern, Insbesondere die Inbetriebnahme der Anlage. Bei Bezahlung des Gesamtbetrages im Voraus wird eine Skonto von 2% gewährt
- 6 Leistungsort / Gefahrtragung
Leistungsort ist bei Kaufverträgen ohne Montageleistung der Geschäftssitz der winartis UG. Bei Kaufverträgen mit Montageleistung vor Ort, an dem die Montage der jeweiligen Anlage erfolgt, wird die Ware auf Wunsch des Kunden ohne Montageleistung an diesen versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über. Soweit der Kaufvertrag eine Montagevereinbarung enthält, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden am Abladeort auf diesen über, sofern die winartis UG die Ware selbst transportiert. Andernfalls erfolgt der Gefahrübergang auch in diesem Fall mit Übergabe an den Transporteur. Im Fall der Montagevereinbarung gilt zusätzlich: Soweit für den Gefahrübergang auf technischer Sicht die Montage Voraussetzung ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung zum Zeitpunkt der erstmaligen (auch probeweise), unmittelbar auf die Montage folgende Inbetriebnahme der Anlage auf den Käufer über.
- 7 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Aufrechnungen gegen unsere Forderungen sind nur zulässig, wenn die eigenen Gegenansprüche des Bestellers bereits rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen rechtlichen Verhältnis beruht. Soweit der Käufer Unternehmer ist, sind das Recht zur Abrechnung und das Recht zur Zurückbehaltung ausgeschlossen.
- 8 Haftung für Mängel
Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von 4 Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurden. Ist der Kunde Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich gegenüber der winartis UG angezeigt werden. Alle Mängel müssen schriftlich gegenüber der winartis UG angezeigt werden. Die Geltendmachung von Mängelrechten setzt voraus, dass die Typen- oder Seriennummern der Module und auch die Typenschilder der anderen Komponenten nicht geändert, gelöscht, entfernt oder anderweitig unleserlich gemacht werden. Anderenfalls behält sich die winartis UG Recht vor, Ersatzleistungen abzulehnen. Werden vom Kunden oder von Dritten, die vom Kunden beauftragt wurden, unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen an den von uns gelieferten Waren vorgenommen, so bestehen für diese Eingriffe und daraus entstehenden Folgen keine Mängelansprüche. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche in Bezug auf Mängel der gelieferten Anlage beträgt 2 Jahre, in Bezug auf Mängel der Montageleistung 1 Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang. In Bezug auf die gelieferte Anlage nebst Zubehör haftet die winartis UG, ansonsten bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor. Für etwaige Mängel an den Montagearbeiten leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung und Neuherstellung. Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern oder wir die Beseitigung des Mangels und der Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern oder diese objektiv fehlgeschlagen ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rücktritt in Bezug auf die Montageleistungen und gegebenenfalls Schadensersatz im Rahmen der §9 genannten Haftungsbeschränkungen verlangen. Macht der Kunde aus diesem Vertrag uns gegenüber Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln geltend, für die der Hersteller gegenüber dem Kunden ebenfalls die Gewährleistung oder die Garantie übernommen hat, tritt der Kunde diese Ansprüche gegen den Hersteller insoweit an uns ab.
- 9 Haftung für Schäden
Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönlichen Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Wir erbringen keine Untersuchungen oder Berechnungen zur Statik oder Tragfähigkeit des Baugrundes oder des Bauwerks, auf dem wir mit unseren Lieferungen und Leistungen aufsetzen.
- 10 Herstellerangaben / Produktgarantie der Hersteller
Die winartis UG ist nicht selbst Hersteller der Solarmodule, Wechselrichter, Leistungsoptimierer, Speicher und Wärmepumpen oder sonstigen Einzelkomponenten. Soweit im Kaufvertrag auf Angaben des Herstellers verwiesen wird (vor allem Produktgarantie, Leistungsgarantie), wird klargestellt, dass damit keine eigenständige Vereinbarung zur Beschaffenheit durch die winartis UG verbunden ist. Es wird in diesem Zusammenhang auch keine eigenständige Garantieerklärung durch uns abgegeben. Alle Angaben der Hersteller sind eigenständige Produkt -und Garantieaussagen der jeweiligen Hersteller.
- 11 Leistungsabgrenzung
Die Montageleistung der winartis UG endet mit der AC-Stromleitung vor dem Zählerschrank und Zähler des Netzbetreibers. Sollte ein neuer Zählerschrank als Auflage des Netzbetreibers erfolgen ist das vom Auftraggeber bauseits und zusätzlich zu beauftragen. Auch ein Überspannungsschutz der Zähleranlage und Erdung ist bauseits zu Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber stellt zudem bauseits einen Zählerplatz zu Verfügung. Auch die Abregelung der möglichen Einspeisung 30/70 oder 50/50 bei Förderungen sind mit dem Netzbetreiber oder Förderer selbst zu vereinbaren.
- 12 Verjährung eigener Ansprüche
Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren nach §195 BGB. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt §199 BGB.
- 13 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Anlage nebst Zubehör vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises pfleglich zu behandeln. Es ist insbesondere verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer-, Wasser- und Transportschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten, die gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vornhinein die Dritten auf die an den Gegenständen bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der Kunde Unternehmer, hat er unsere Kosten einer Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten. Ist der Kunde Unternehmer, tritt er an uns für den Fall der Weiterveräußerung / Vermietung der Anlage schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Bearbeitung der Anlage, ihrer Umbildung oderihrer Verbindung mit einer anderen Sache, erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware. Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück/ Gebäude des Bestellers eingebaut, so tritt der Besteller schon jetzt die aus einer etwaigen Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab.
- 14 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
- 15 Datenschutz
Soweit der Käufer Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nicht ausdrücklich, insbesondere über die Bestellung eines Newsletters 2uSl. 1mmz, werden diese Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienste-Datenschutzgesetzes (TDDSG) behandelt. Diese Datenschutzrichtlinien sind anhängend auf einem gesonderten Schriftstück festgehalten und sind Bestandteil dieses Vertragswerkes.
- 16 Rechtswahl – Gerichtsstand- Salvatorische Klausel
Für diesen Vertrag gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen unberührt. Die wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt.
- 17 Widerrufsrecht
Bei einem Haustürgeschäft handelt es sich bei dem Vertragsabschluss um ein so genanntes Haustürgeschäft so hat der Auftraggeber ein Widerrufrecht. So können Sie Ihre Bestellung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Auftragsbestätigung zugestellt worden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: winartis UG, Hansjakobstr 7 in D- 79194 Gundelfingen oder per E-Mail an: info@winartis.com
- 18 EEG-Vergütung Afa / Abschreibung & Förderungen
Eine Photovoltaikanlage kann man steuerlich abschreiben. Die winartis UG macht keine Steuerberatung und verweisen den Auftraggeber ausdrücklich an einen Steuerberater. Das gleiche gilt für Förderungen von Bund, Land und Kommunen, sowie KfW-Förderprogrammen für Photovoltaik, Speicher, Wärmepumpen etc. Diese sind vom Auftraggeber selbst zu beantragen. Die winartis UG macht ausdrücklich keine Finanzierung – und / oder Förderberatung. Der Auftraggeber bekommt eine 20-jährige EEG-Vergütung. Um diese zu erhalten, wird vom Netzbetreiber ein Zweirichtungszähler verbaut. Um den Strom an diesen verkaufen zu können, muss der Auftraggeber seine Anlage selbst bei der Netzagentur registrieren / anmelden. Ein Schadensersatz wegen Verzögerung der Inbetriebnahme und gesunkener EEG-Vergütung wird hiermit ausgeschlossen. Unsere Leistung endet mit der unter §11 genannten Leistungsabgrenzung und der Antragstellung zum Zählerwechsel beim Netzbetreiber.
- 19 Stromvermarktung / Mieterstrom / EEG Vergütung
Der Auftraggeber kann sein selbst produzierten Strom selbst vermarkten, oder eine staatliche garantierte Vergütung, falls vorhanden, beantragen. Um seinen Strompreis / Vergütung zu erhalten, muss der Auftraggeber eventuell einen Zweirichtungszähler, Mieterstromzähler oder eine Funkanlage bez. elektrotechnische Voraussetzung des Stromabnehmers selbst verbauen, beantragen und anmelden.
- 20 Haftungsausschluss
Wird eine Förderung oder Steuervorteil nicht gewährt oder nicht ordnungsgemäß vom Auftraggeber beantragt oder registriert, wird eine Haftung der entgangenen, möglichen Förderung oder Steuervorteil gegenüber der winartis UG ausgeschlossen.
Datenschutzvereinbarung
Die Firma winartis UG und alle weiteren mit der Firma winartis UG verbundenen Unternehmen i.S. des §15 AktG nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von externen Dienstleistern beachtet werden. Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten von winartis UG und deren verbundenen Unternehmen i.S. des §15 AktG zu folgendem Zweck erhoben werden, verarbeitet und genutzt sowie an Lieferanten, insbesondere den Hersteller und deren Dienstleister mit Sitz in Deutschland, der Europäischen Union oder Drittstaaten weitergegeben bzw. übermittelt und dort ebenfalls zu den folgenden Zwecken verarbeitet und genutzt werden: Abwicklung von Bestellungen, einschließlich eventuell späterer Gewährleistungen, Garantien und Rabattprogrammen Die Lieferung von Waren Übermittlung von kundenbezogenen Produktumsätzen an Hersteller oder dessen Beauftragte / Dienstleister Ausführung von Dienstleistungen Kontaktaufnahme telefonisch und elektronisch wie z.B. E-Mail und Fax Sowie die Abwicklung der Zahlungen Ich bin darauf hingewiesen worden, dass die im Rahmen der vorstehend genannten Zwecke erhobenen persönlichen Daten meiner Person unter Beachtung des BDSG erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt werden. Ich bin zudem darauf hingewiesen worden, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten auf freiwilliger Basis erfolgt. Ferner, dass ich mein Einverständnis verweigern bzw. jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Meine Widerrufserklärung werde ich richten an: info@winartis.com Im Fall des Widerrufs werden mit dem Zugang meiner Widerrufserklärung meine Daten bei der Firma winartis UG und deren verbundenen Unternehmen i.S. des §15 AktG gelöscht, sofern gesetzliche Aufbewahrungsfristen dem nicht entgegenstehen
Geschäftsbedingungen AGB der Firma winartis UG für Baudienstleistungen
Inh. Sabine Stefan Hansjakobstr. 7 in 79194 Gundelfingen Tel: 0761-59045238 Mail: info@winartis.com
Gültig ab 01.06.2018
Unsere Lieferungen – darunter werden auch Leistungen, Vorschläge, Beratungen und
Nebenleistungen verstanden – erfolgen nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen.
Anderslautenden Bedingungen des jeweiligen Geschäftspartners (Käufers) wird hiermit
widersprochen. Diese werden auch nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
Die AGB gelten in allen Fällen, in den abweichende Vereinbarungen nicht geschlossen und
insbesondere vom Lieferer nicht schriftlich bestätigt worden sind. Insbesondere gelten die AGB auch für alle Folgegeschäfte
Unsere Lieferungen – darunter werden auch Leistungen, Vorschläge, Beratungen und
Nebenleistungen verstanden – erfolgen nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen.
Anderslautenden Bedingungen des jeweiligen Geschäftspartners (Käufers) wird hiermit
widersprochen. Diese werden auch nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
Die AGB gelten in allen Fällen, in den abweichende Vereinbarungen nicht geschlossen und
insbesondere vom Lieferer nicht schriftlich bestätigt worden sind. Insbesondere gelten die AGB auch für alle Folgegeschäfte.
§ 1. Vertragsabschluss
Vorgenannter Auftrag wurde vom Kunden erteilt.
Breiten und Längenangaben Lt. Angaben des Käufers. Lieferung und Leistung erfolgt nach den
allgemeinen Geschäftsbedingungen der winartis UG, welche zur
Einsichtnahme auch in den Geschäftsräumen: Gundelfingerstr. 4 in 79108 Freiburg ausgehängt
sind oder im Internet unter www.winartis.de.
Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe
und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu
wollen. Wir sind berechtigt das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung
durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, das die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.
§ 2. Eigentumsvorbehalt
1.) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises vor.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
2.) Der Kunde ist verpflichtet uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Fall der Pfändung, sowie etwaiger Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich schriftlich
mitzuteilen. Einen Besitzerwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns
unser Kunde unverzüglich anzuzeigen.
3.) Wir sind berechtigt, bei Vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3 und 4 dieser Bestimmung vom
Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
4.) Der Besteller ist verpflichtet, den dem Eigentumsvorbehalt unterfallenden
Liefergegenstand gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden sowie sonstigen
Schäden zu versichern. Der Besteller ist auch verpflichtet, den Versicherer anzuweisen, im
Schadensfall zunächst die Restforderung des Lieferers zu erfüllen. Er wird veranlassen, dass
der Versicherer dem Lieferer eine entsprechende Bestätigung über diese Abrede
zukommen lässt. Sofern der Besteller nicht selbst die Versicherung nachweislich
abgeschlossen hat, ist der Lieferer berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Liefergegenstand
auf Kosten des Bestellers zu versichern.
§3.Vergütung
1.) Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, so gilt sofortige Bezahlung der Leistung bei Warenlieferung ohne Abzug. Skontoabzüge sind nur nach schriftlicher Vereinbarung zulässig.
2.) Der Kunde verpflichtet sich, Leistung sofort zu bezahlen. Sollte dieses nicht erfolgen kommt
der Kunde ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug.
3.) Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszins zu verzinsen.
4.) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt worden sind oder durch uns schriftlich anerkannt wurden.
5.) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf
demselben Vertragsverhältnis beruht.
6.) Verzögert sich die Ausführung/Fertigstellung aus einem durch uns nicht verschuldeten Grund, so sind wir berechtigt, Abschlagszahlungen in angemessener Höhe zu verlangen. Gleiches gilt für Aufträge, wo wir die vom Kunden bestellte Ware in unser Lager eingestellt haben.
§ 4. Gefahrenübergang
1.) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache – auch bei Versendungskauf – geht erst mit Übergabe der Sache auf den Kunden über.
2.) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug ist.
§ 5. Gewährleistung
1.) Gewährleitungsansprüche gelten nicht auf Fremdware, d. h.: Ware die nicht durch die Firma
Weber Baudienstleistung oder dessen Lieferanten ausgeliefert wurden.
2.) Gewährleistungsansprüche sind bei einem Mangel innerhalb von 2 Wochen nach Übergabe
der Ware schriftlich geltend zu machen. .) Ist die vom Kunden erworbene Ware mit einem Mangel behaftet, so hat der Kunde zunächst die Wahl, ob er Nacherfüllung durch Nachbesserung (Reparatur) oder mangelfreie Ersatzlieferung wünscht. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt.
4.) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Beieiner nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
5.) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatz wegen Mangels zu, soweit dieser auf grob fahrlässig oder vorsätzlichem Verhaltens des Verkäufers oder seiner Bediensteten beruht. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dieses gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
6.) Sind vom Kunden falsche Maße angegeben worden so wird keine Gewährleistung hinsichtlich der Passgenauigkeit übernommen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Unsere Ware muss vor Verarbeitung auf Mängel überprüft werden. Nach der Verarbeitung der Ware besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Besondere Eigenschaften und die Eignung der Ware für bestimmte Zwecke des Käufers sind nur dann zugesichert, wenn Sie im Kaufvertrag
schriftlich vereinbart sind.
7.) Florverwerfungen (Shading) bei Teppichen und Teppichböden sind nicht reklamationsfähig. Ein Teppichboden erhält erst bei vollflächiger Verklebung seine allgemein bekannten
Qualitätseigenschaften. Bei loser Auslegung kann daher keinerlei Haftung übernommen
werden. Bei loser Auslegung ist eine Garantie ausgeschlossen. Auftretende Wellenbildung
haben mit dem Produkt selber nichts zu tun und sind nur Folge dieser losen Auslegung, in
diesem Fall schließen wir die Garantie aus. Notwendige Nachbesserungen bei loser Auslegung
sind kostenpflichtig. Die Berechnung der qm erfolgt nach vollen Produktionsbahnenbreiten,
falls nicht vor Auftragserteilung etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
8.) Die genannten Verlege- und Montagepreise haben nur Gültigkeit bei einem verlegereifen
Unterboden sowie den Baustellengegebenheiten, entsprechend der DIN 18365. Sämtliche
erforderlichen Unterbodenvorarbeiten sowie Baustellenvorbereitungen werden gesondert
berechnet, wie auch Sonder-Arbeitsleitungen zusätzlich gesondert in Rechnung gestellt
werden. Bei unseren angegebenen Verlege- und Montagepreisen setzen wir voraus, dass die
zu verlegenden bzw. zu behandelnden Räume leer sind. Bei Auftragserteilung abgesprochene
Verlege-, Trockenbau- und Montagearbeitsausführungen, die vom Kunden bzgl. der
Ausführung abgeändert werden und wir unsere Bedenken angemeldet haben, erfolgt
Haftungsfreistellung.
9.) Die Gewährleistungspflicht beträgt 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 6 Haftungsbeschränkungen
1.) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen.
2.) Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach 2 Jahren ab
Auslieferung und Verarbeitung der Ware.
§ 7 Warenumtausch
Ware die für Sie als Verbraucher und auf Ihren Wunsch hergestellt und geliefert wird, kann nicht umgetauscht werden. Dies gilt insbesondere auf Bodenbelege jeglicher Art.
8 kostenpflichtige Angebotserstellung
Für die persönliche Angebotserstellung beim Kunden vor Ort verlangen wir Fahrtkosten sowie
Arbeitszeitkosten. Diese Kosten sind Abhängig von der Entfernung und der örtlichen Gegebenheit.
Bei Auftragserteilung werden diese Kosten verrechnet.
§ 9 Schlussbestimmungen
1.) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2.) Erfüllungsort für alle aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verbindlichkeiten ist Eckental.
Ist unser Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unter Einschluss etwaiger Scheck- oder Wechselprozesse ebenfalls
Eckental. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand
zu verklagen.
3.) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Diese ganz oder teilweise unwirksam Regelung soll durch eine Regelung ersetz werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
§ 10 Widerrufsbelehrung, Widerrufserklärung
Widerrufsbelehrung
1.) Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns an winartis UG, Inh. Sabine Stefan Hansjakobstr. 7 in 79194 Gundelfingen Tel: 0761-59045238 Mail: info@winartis.com mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
2.) Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, sind Fahrtkosten sowie Mitarbeiterkosten in Rechnung
zustellen.
– Kein Widerrufsrecht bei Lieferung und Leistung die auf die speziellen Wünsche des Kunden
angefertigt wurden. Bsp.: Maßanfertigung von Möbeln, individuelle Farbzusammenstellung
etc.- kein Widerrufsrecht bei dringenden Reparaturen wenn der Kunde uns ausdrücklich
aufgefordert hat ihn aufzusuchen und es sich um eine dringende Reparaturleistung handelt
Bsp. Rohbruch, Stromausfall das Widerrufsrecht ist auch bei erheblichen Umbaumaßnahmen ausgeschlossen. Der Umbau muss aber faktisch einen Neubau entsprechen. Größere Reparaturen genügen nicht!
Haben wir von Ihnen Zahlungen erhalten, wird der Restbetrag nach Abzug von Fahrt- und
Personalkosten sowie bereits Ware die nur für die Baustellen zugeschnitten sind. Restbetrag
Ihrer Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die
von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens
binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf
dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit
Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser
Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Widerrufe sind an folgende Adresse zu richten:
winartis UG Inh. Sabine Stefan Hansjakobstr. 7 in 79194 Gundelfingen Tel: 0761-59045238 Mail: info@winartis.com Ust-ID – DE31788671 – IBAN: DE57 6806 4222 0000 816507 – HRB 717939
§ 11 Widerruf
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
winartis UG Inh. Sabine Stefan Hansjakobstr. 7 in 79194 Gundelfingen Tel: 0761-59045238 Mail: info@winartis.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den
Kauf der folgender Waren………………../ die Erbringung der folgenden Dienstleistung ……………………
Bestellt am:……………………………………./erhalten am:……………………………………………………………………
Name des/der Verbraucher(s): ………………………………………………………………………………………………….
Anschrift des/der Verbraucher(s): ……………………………………………………………………………………………..
Datum und Unterschrift des/der Verbraucher(s):………………………………………………………………………..
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